Verbesserungen im Zürcher Jagdgesetz
 

Zürcher Tierschutz erfreut über Verbesserungen im Zürcher Jagdgesetz

 
Pressemitteilung, 2. Februar 2021

Der Zürcher Tierschutz begrüsst die Änderungen im kantonalen Jagdgesetz, die gestern vom Zürcher Kantonsrat in zweiter Lesung beschlossen wurden. Künftig wird auf der Jagd sowohl dem Tier- als auch dem Artenschutz verstärkt Rechnung getragen. Der Zürcher Tierschutz erhofft sich dadurch auch Impulse für die Überarbeitung des nationalen Jagdgesetzes. 

Der Zürcher Tierschutz ist hocherfreut über das längst fällige Verbot der Baujagd, das einer veralteten, tierquälerischen Methode den Riegel vorschiebt. «Die Beschränkung der Anzahl Bewegungsjagden und das Alkoholverbot tragen zudem dazu bei, dass weniger Tiere aufgrund von Fehlschüssen zu leiden haben», lobt Pascal Girod, Wildtierexperte beim Zürcher Tierschutz. Aus Sicht des Artenschutzes ist besonders das Jagdverbot auf gefährdete Tierarten wie Feldhase und Waldschnepfe zu begrüssen. Zudem erhält die Baudirektion die Möglichkeit, nebst Wildschongebieten und -korridoren auch temporäre Wildruhezonen auszuscheiden. Kontroverser dürfte die verschärfte Leinenpflicht für Hunde aufgenommen werden. Aus wildtierbiologischer Sicht ist allerdings jede Reduktion von Störungen während der Setz- und Brutzeit zu begrüssen.

Fragwürdige Jagd auf Streunerkatzen weiterhin möglich
Der Zürcher Tierschutz lehnt die Jagd nicht grundsätzlich ab, solange sie nicht nur als Sport oder aus Tradition praktiziert wird, sondern der Regulation oder schonenden Nutzung der Wildbestände dient. Gleichwohl dürfen die Aspekte des Tierschutzes nicht ausser Acht gelassen werden. So ist denn auch weiterhin Verbesserungspotential auszumachen. Insbesondere bedauert der Zürcher Tierschutz, dass noch immer auf scheinbar verwilderte Katzen geschossen werden darf. «Hier ist die Gefahr ungerechtfertigter Abschüsse zahmer Hauskatzen einfach zu gross», kritisiert Girod.

Ein Vorbild für das nationale Jagdgesetz?
Mit der Revision spurt der Zürcher Kantonsrat damit vor, was nach Ansicht des Zürcher Tierschutz auch auf nationaler Ebene erwartet werden darf: Ein modernes Jagdgesetz, das dem Tier- und Artenschutz Rechnung trägt. «Nach dem Nein in der eidgenössischen Abstimmung vom 27. September 2020 ist es nun am Parlament, die Überarbeitung des nationalen Jagdgesetzes ebenfalls in entsprechende Bahnen zu lenken», so Girod.
 

Rückfragen
Pascal Girod, wissenschaftl. Mitarbeiter Wildtiere
Zürcher Tierschutz

044 44 261 97 37
pgirodanti spam bot@zuerchertierschutzanti spam bot.ch

Weitere Informationen und Fotos:
Meinung des Zürcher Tierschutz zur Jagd

Stellungnahme des ZT zur Vernehmlassung des kantonalen Jagdgesetzes

Stellungnahme zum eidgenössischen Volks-Nein vom 27. September

 

 
 

Bildmaterial

Endlich: Die Baujagd auf Füchse wird im Kanton Zürich verboten.
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Die Jagd auf den gefährdeten Feldhasen ist im Kanton Zürich neu verboten.
© Erni - Adobe Stock
Verwilderte Katzen dürfen 300 Meter vom nächsten Gebäude geschossen werden. © red_beard_photo - Adobe Stock
Im Winterhalbjahr werden Wildschweine in grosser Zahl mittels Treibjagd erlegt.
© Budimir Jevtic / Adobe Stock

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