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51 Tierschutz-Organisationen kritisieren schwerstbelastenden Primatenversuch
Gemeinsames Communiqué vom 3. Mai 2017
51 Schweizer Tierschutzorganisationen erachten das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts zum schwerstbelastenden Primatenversuch als unverhältnismässig und rechtswidrig. Sie kritisieren den Widerspruch zu einem höherstehenden Bundesgerichtsurteil, die krasse Verletzung der Tierwürde und die Überschreitung jeglicher moralisch-ethischer Grenzen.
Gemeinsames Communiqué, deutsch (pdf)
Gemeinsames Communiqué, französisch (pdf)
Logos aller 51 unterstützenden Organisationen (pdf)
Weitere Informationen:
- Gericht billigt «Versklavung» von Affen für Hirnforschung
- Entscheid des Regierungsrates vom 10. Dezember 2015 (anonymisierter Entscheidtext)
- Unethische Forschung soll Menschen heilen? (Website Zürcher Tierschutz, September 2014)
- Stellungnahme zur angeblichen Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit von Hirnversuchen an Affen (Ärzte gegen Tierversuche e.V., Juli 2015)
Informationen des Zürcher Tierschutz zum Bundesgerichtsentscheid von 2009:
Spenden gegen Primatenversuche auf Konto KKT:
Koordination Kant. Tierschutz Zürich KKT
IBAN / Konto-Nr.: CH38 8148 7000 0066 2694 5
Raiffeisen Zürich
Für Rückfragen:
Nadja Brodmann, Zoologin,
Geschäftsleitung Zürcher Tierschutz
044 261 43 36 / 079 334 91 70
nbrodmann
@zuerchertierschutz .ch
Zürcher Tierschutz
Zürichbergstrasse 263
CH-8044 Zürich
www.zuerchertierschutz.ch
Bilder zur Pressemitteilung
Alles über Affenversuche
Hier finden sich alle Informationen zur Forschung mit Primaten im Überblick